| Information |
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Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik Sachsen e.V.
Die den Prüfingenieuren übertragenen bautechnischen Prüfungen und Überwachungen umfassen die Fachbereiche:
Der Titel „Prüfingenieur für Standsicherheit" sowie „Prüfingenieur für Brandschutz" ist gesetzlich geschützt (SächsBO § 13 und DVO SächsBO § 21). Voraussetzung für die Anerkennung ist die Ausübung einer freiberuflichen und unabhängigen Tätigkeit und mindestens 10-jährige Berufserfahrung (DVO SächsBo § 23) und überdurchschnittliche fachliche Fähigkeiten (Zulassungsvoraussetzungen s. DVO SächsBO § 16 und § 19). |